Die sogenannte D&O-Versicherung ist ein spezielles Instrument zur Absicherung von Managern, Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten. Wenn wichtigen Entscheidungsträgern Fehler unterlaufen, kann dies verheerende Folgen für das betroffene Unternehmen und auch für die handelnden Vertreter haben, wenn sie in Regress genommen werden.
Als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird die D&O-Versicherung vom Unternehmen für seine handelnden Organe und leitenden Mitarbeiter abgeschlossen. Im Schadensfall wird diese Versicherung zu Gunsten Dritter einspringen. Es ist wichtig zu wissen, dass die D&O-Versicherung nur Organe und leitende Mitarbeiter des Unternehmens schützt, nicht aber das Unternehmen selbst.
Ansprüche gegen das Unternehmen sind hingegen gesondert über eine so genannte E&O-Versicherung gedeckt.
Die Berater der FVB sind auf die Versicherung kleiner und mittelgroßer Unternehmen spezialisiert. Gerne stellen wir Ihnen unsere langjährigen Marktkenntnisse, ein exzellentes Expertennetzwerk und unser umfassendes Know-how in diesem speziellen Versicherungsbereich zur Verfügung.