Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung darf keinesfalls als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung missverstanden werden. Sie bietet eher einen Minimalschutz, zum Beispiel dann, wenn die versicherte Person einen Beruf ausübt, der nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung versicherbar ist.
Es gilt zudem, genau zu prüfen, welche Leistungen in dieser Versicherung enthalten sind, denn abhängig von der Versicherungsgesellschaft kann es weitreichende Unterschiede geben.