Die kapitalbildende Lebensversicherung sieht für den Versicherten sichere Leistungen vor. Das bedeutet, dass der Versicherer das zur Leistung erforderliche Kapital für jeden bestehenden Vertrag bis zu seiner Fälligkeit ansammeln muss.
Die gemischte Lebensversicherung stellt die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung dar. Sie wird fällig im Todes- und im Erlebensfall. Da eine Leistung in jedem Fall erbracht wird, sei es durch das Eintreten des Todes oder durch das Erleben des Vertragsendes, muss der Versicherer das Kapital über die vertraglich vereinbarte Summe bilden. Im Falle eines sehr frühen Ablebens des Versicherten kann die zugesicherte Leistung nur nach dem Versicherungsprinzip finanziert werden.